Aktuelles:

Hier finden Sie Info zu aktuellen Themen sowie Links zu weiterführenden Informationen und/oder Dokumenten: 

Kassensicherungsversordnung / Kassenrichtline

Verknüpfung zur aktuellen und offiziellen Info vom Bundesministerium:

>>> TFS Info als PDF... Hinweise zum Thema "konforme Kasse mit vorgeschriebener Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE = Fiscalcontroller)
Der Einsatz solcher konformer Systeme ist seit 1.1.2020 vorgeschrieben. Da die Verfügbarkeit am Jahresanfang nicht gewährleistet war gab es einen sogenannten "Nichtbeanstandungserlaß".
Hier kann von einem Bußgeld abgesehen werden, wenn Sie alles in die Wege geleitet haben (bestellt!). Die Nichtbeanstandungsfrist endet spätestens Ende September 2020. 


Was müssen TFS Kunden tun:

1. Eine Anpassung gibt es nur für winTFS und Bonka

2. Unifakt, Urbifakt, TFS und TFS2000 sowie ZEN 2000 wird nicht angepasst werden.

3. Daraus ergibt sich das Updates/Upgrades der unter 1. genannten Produkte eingesetzt werden müssen.

4. Gemeinsam mit der Industrie z.B. Epson bieten wir seit Januar unsere Lösungen an.

Hierzu finden Sie nachfolgend einige Dokumente:

2019_Kassen_und_Vorschriften

Checkliste_Umstellung der Systeme und Voraussetzungen

Prospekt und Preise

LowCost_Small_Budget - Ein besonders günstiges Einsteiger und Umsteigerangebot. Auch als Ratenkauf!

Typische Fragen unserer Kunden...

Das Thema MwSt

Grundsätzliches: Im Rahmen eines Förderprogramms gilt für Zeit von 1.7.2020 bis zum Jahresende eine Absenkung des Steuersatzes. Statt 19% ist der normale Steuersatz 16% und der ermäßigte statt 7% eben 5%
Die Kassensysteme sind dafür vorbereitet. Im Gegensatz zu anderen Anbietern von Software benötigen Sie bei uns weder kostenpflichtige Updates oder den kostenintensiven Besuch des Technikers.
Sie können alles selbst ausführen und Sie treffen anhand der von uns dokumnetierten Möglichkeiten die Entscheidung wie Sie mit den Brutto-Preisen verfahren wollen.

Sie finden alle Infos und weitere Hinweise im Kundenbrief den wir an Sie versendet haben. Diesen können Sie hier auch noch einmal anwählen >>>> .

Details zur Umstellung der MwSt. und  zum Preisanpassungstool.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Typische Fragen zur Kassensicherungsverordnung:

Grundlage:  Aktuelle  Gesetzeslage zum Thema Kassensicherungs-Gesetz

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:
Einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.

Weiterhin ist ab dem 1. Januar 2020 die verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen.
Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Für uns als Softwarehersteller bedeutet das:

1. Anpassung der Software an die Forderungen und Technischen Gegebenheiten der TSE

2. ggf. Schulung der Anwender

3. Zusatztools für Archivierung und Ersatzfunktionen bei Systemausfall

4. Erweiterung der Service-Leistungen

Typische Fragen hierzu:

Können vorhandene Drucker umgerüstet werden? 
      TFS:  Einige wenige sehr neue Modelle wie z,B. TM-T88Vi ja. Ältere können eventuell mit neuer Firmware upgradet werden.

Macht es aktuell Sinn jetzt noch eine Kasse zu kaufen?
    TFS:
  Ja die Kasse, zumindest wenn es eine PC Kasse ist ist nicht direkt betroffen. Lediglich bei der Software sollten Sie sich die Anpassung zusagen lassen und ggf. schon einen geeigneten Bondrucker verlangen.

Kann ich mich davon befreien lassen?
TFS:   Jaein: Von der Belegpflicht kann man sich bei Micro/Massen Payments befreien lassen. Ansonsten gilt wer eine Kasse einsetzt muss sich an die Gesetze halten.

  Einzige Alternative... Keine Kasse einsetzen - Es gibt aktuell keine Kassenpflicht!  

Wenn zwar die TSE, aber nicht die Kasse zertifiziert wird wie wird dann Manipulationen vorgebeugt?  
TFS:  Nun einmal über die Belegpflicht und über den Inhalt des Belegs. Dieser enthält ja den Code des für die Transaktion verwendeten Zertifikats.

  Bei Prüfungen werden dann Funktionsweise, Handbuch, Programmanweisung und Daten des System geprüft und den in der TSE und dem Archivsystem gesicherten Transaktionen gegenüber gestellt.

Was ist wenn die TSE ausfällt?  
TFS:   Die Kasse wird weiter genutzt. Auf den Bons und im Journal steht dann "Ausfall der TSE - keine gültiges Zertifikat" . Sie müssen das dokumentieren und es muss ggf. nachgebucht werden.
    Alternative kann ggf. auf das Rechnungswesen ausgewichen werden.

Welche Vorfälle werden geloggt?
TFS: Das Gesetz fordert alle relevanten Geschäftsvorfälle der Kasse zu loggen.

Welche Kosten entstehen für Kunden mit Support-Vertrag bzw. wenn aktuelle Software vorliegt?

      Vermutlich ca.  350.- Euro für den Bondrucker und ca. 100 Euro für die TSE
      Bei Kunden ohne Vertrag kommt der Preis für das Update hinzu und die einheitliche Schnittstelle 
     

Kann ich die Software wechseln?
TFS:      ja, statt der unter 1. ganz oben genannten Produkte können Sie andere Produkte einsetzen die die gleiche TSE unterstützen. Dabei aber stellen Sie bitte sicher das bisher geloggt Daten, die Journale und Berichte und die Applikation 10 Jahre verfügbar sein müssen.

TFS Support Center