Aktuelles:
Hier finden Sie Info zu aktuellen Themen sowie Links zu weiterführenden Informationen und/oder Dokumenten:
Kassensicherungsversordnung / Kassenrichtline
Verknüpfung zur aktuellen und offiziellen Info vom Bundesministerium:
>>>
TFS Info als PDF... Hinweise zum Thema "konforme Kasse mit
vorgeschriebener Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE = Fiscalcontroller)
Der Einsatz solcher konformer Systeme ist seit 1.1.2020 vorgeschrieben. Da die
Verfügbarkeit am Jahresanfang nicht gewährleistet war gab es einen sogenannten
"Nichtbeanstandungserlaß".
Hier kann von einem Bußgeld abgesehen werden, wenn Sie alles in die Wege
geleitet haben (bestellt!). Die Nichtbeanstandungsfrist endet spätestens Ende
September 2020.
Was müssen TFS Kunden tun:
1. Eine Anpassung gibt es nur für winTFS und
Bonka
2. Unifakt, Urbifakt, TFS und TFS2000 sowie ZEN 2000 wird nicht angepasst werden.
3. Daraus ergibt sich das Updates/Upgrades der
unter 1. genannten Produkte eingesetzt werden müssen.
4. Gemeinsam mit der Industrie z.B. Epson bieten wir seit Januar unsere Lösungen an.
Hierzu finden Sie nachfolgend einige Dokumente:
Checkliste_Umstellung der Systeme und Voraussetzungen
LowCost_Small_Budget - Ein besonders günstiges Einsteiger und Umsteigerangebot. Auch als Ratenkauf!
Typische Fragen unserer Kunden...
Das Thema MwSt
Grundsätzliches: Im Rahmen
eines Förderprogramms gilt für Zeit von 1.7.2020 bis zum Jahresende eine
Absenkung des Steuersatzes. Statt 19% ist der normale Steuersatz 16% und der
ermäßigte statt 7% eben 5%
Die Kassensysteme sind dafür vorbereitet. Im
Gegensatz zu anderen Anbietern von Software benötigen Sie bei uns weder
kostenpflichtige Updates oder den kostenintensiven Besuch des Technikers.
Sie können alles selbst ausführen und Sie treffen
anhand der von uns dokumnetierten Möglichkeiten die Entscheidung wie Sie mit
den Brutto-Preisen verfahren wollen.
Sie finden alle Infos und weitere Hinweise im Kundenbrief den wir an Sie versendet haben. Diesen können Sie hier auch noch einmal anwählen >>>> .
Details zur Umstellung der MwSt. und zum Preisanpassungstool.
Typische Fragen zur Kassensicherungsverordnung:
Grundlage: Aktuelle Gesetzeslage zum Thema
Kassensicherungs-Gesetz
Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab
dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:
Einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und
einer digitalen Schnittstelle.
Weiterhin ist ab dem 1. Januar 2020 die
verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen
Aufzeichnungssystemen vorgesehen.
Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall
Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der
Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Für uns als Softwarehersteller bedeutet das:
1. Anpassung der Software an die Forderungen und Technischen Gegebenheiten der TSE
2. ggf. Schulung der Anwender
3. Zusatztools für Archivierung und Ersatzfunktionen bei Systemausfall
4. Erweiterung der Service-Leistungen
Typische Fragen hierzu:
Können vorhandene Drucker umgerüstet werden?
TFS: Einige wenige sehr neue Modelle wie
z,B. TM-T88Vi ja. Ältere können eventuell mit neuer Firmware upgradet
werden.
Macht es aktuell Sinn jetzt noch eine Kasse zu
kaufen?
TFS: Ja die Kasse, zumindest wenn es eine PC Kasse
ist ist nicht direkt betroffen. Lediglich bei der Software sollten Sie sich
die Anpassung zusagen lassen und ggf. schon einen geeigneten Bondrucker
verlangen.
Kann ich mich davon befreien lassen?
TFS: Jaein: Von der Belegpflicht kann
man sich bei Micro/Massen Payments befreien lassen. Ansonsten gilt wer eine
Kasse einsetzt muss sich an die Gesetze halten.
Einzige Alternative... Keine Kasse
einsetzen - Es gibt aktuell keine Kassenpflicht!
Wenn zwar die TSE, aber nicht die Kasse
zertifiziert wird wie wird dann Manipulationen vorgebeugt?
TFS: Nun einmal über die Belegpflicht und
über den Inhalt des Belegs. Dieser enthält ja den Code des für die
Transaktion verwendeten Zertifikats.
Bei Prüfungen werden dann Funktionsweise,
Handbuch, Programmanweisung und Daten des System geprüft und den in der TSE
und dem Archivsystem gesicherten Transaktionen gegenüber gestellt.
Was ist wenn die TSE ausfällt?
TFS: Die Kasse wird weiter genutzt.
Auf den Bons und im Journal steht dann "Ausfall der TSE - keine gültiges
Zertifikat" . Sie müssen das dokumentieren und es muss ggf. nachgebucht
werden.
Alternative kann ggf. auf das
Rechnungswesen ausgewichen werden.
Welche Vorfälle werden geloggt?
TFS: Das Gesetz fordert alle relevanten
Geschäftsvorfälle der Kasse zu loggen.
Welche Kosten entstehen für Kunden mit
Support-Vertrag bzw. wenn aktuelle Software vorliegt?
Vermutlich ca.
350.- Euro für den Bondrucker und ca. 100 Euro für die TSE
Bei Kunden ohne
Vertrag kommt der Preis für das Update hinzu und die einheitliche
Schnittstelle
Kann ich die Software wechseln?
TFS: ja, statt der
unter 1. ganz oben genannten Produkte können Sie andere Produkte einsetzen
die die gleiche TSE unterstützen. Dabei aber stellen Sie bitte sicher das
bisher geloggt Daten, die Journale und Berichte und die Applikation 10
Jahre verfügbar sein müssen.
TFS Support Center